Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 23. Juli 2014

 

Die Beratungen am 23.07.2014 bezogen sich fast ausschließlich auf die nach der letzten allgemeinen Verkehrsschau im Juli 2012 vollzogenen Maßnahmen:

- Einrichtung von drei Halteverbotszonen entlang der Aresinger Straße

- Erweiterung des bestehenden Halteverbots in der Kirchstraße auf Höhe Hausnummer 4

 

In beiden Fällen hatten betroffene Anlieger Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben. Vor den Beratungen verschafften sich die Ratsmitglieder einen Eindruck von der jeweiligen Situation. Dabei kam es zu Diskussionen einzelner Damen und Herren des Gemeinderates mit mehreren Anwohnern der Aresinger Straße.

Bei der anschließenden Aussprache im Rathaus mehrten sich die Stimmen, die für eine Verschiebung bzw. Verkürzung der 2. Halteverbotszone im Bereich der Aresinger Str. 10 b/c plädierten. Dadurch würde ein Kompromiss erzielt, der dem Kläger entgegenkommt und für eine voraussichtliche Beendigung des Klageverfahrens sorgt. Gemeinderätin Martina Uhlemann wies allerdings auch auf die Beschwerden einer Anwohnerin über Autofahrer hin, die zum Erreichen der nächsten Lücke vor dem Gegenverkehr aufs Gas drückten und sich damit schneller als erlaubt auf der Aresinger Straße bewegten. Gemeinderat Stefan Zöllner erkundigte sich, wie man evtl. weiteren Klagen entgegenwirken wolle. Die Beteiligung des ADAC bei der letzten Verkehrsschau wurde von Gemeinderätin Sabeeka Gangjee-Well hinterfragt.

 

Nach ausführlicher Diskussion wurde mit 14:1 eine Verkürzung der 2. Halteverbotszone um 12 m beschlossen. Im Falle des inzwischen vom Gericht aufgehobenen Halteverbots in der Kirchstraße entschloss sich der Gemeinderat, eine Entscheidung vorerst zu vertagen. Begründung hierfür war die noch ausstehende schriftliche Urteilsbegründung. Das Gericht hatte sich im Urteilsspruch lt. Anwältin Funk u.a. auf die fehlenden Stellungnahmen der Fachbehörden (Straßenverkehrsamt, Polizei) berufen. Die entsprechende richterliche Stellungnahme lag übrigens auch bei der GR-Sitzung am 06. August noch nicht vor.

Stefan Zöllner