Gemeinderatssitzung April 2015

Bericht aus dem Gemeinderat: Sitzung vom 22.04.2015

 

TOP 1: Fragestunde

Stellvertretend für zahlreiche Anlieger der Karwendel- und Zugspitzstraße wies Herr Thalmayr darauf hin, dass keiner der betroffenen Nachbarn des Grundstücks Zugspitzstr. 11, für das ein Bauantrag auf Umbau des bestehenden Mehrfamilienhauses und Neubau eines Doppelhauses vorliegt (siehe TOP 9), vom Bauwerber informiert wurde. Für den Fall einer Genehmigung des Bauvorhabens befürchtet Thalmayr die Schaffung eines Präzedenzfalles für alle noch nicht bebauten, größeren Grundstücke im Gemeindegebiet.

 

TOP 2: Zweite Änderung des Bebauungsplanes Kreuzstraße betreffend Nutzungsänderung des Kinderspielplatzes als Bauland sowie Ausweisung einer angrenzenden Teilfläche als Bauland (Nähe Weißenhornstraße)

Einstimmig stimmt der Gemeinderat der neuen Darstellung des Baufensters als Einzelhaus mit Garagenfläche sowie der Festsetzung einer angrenzenden Teilfläche als Gemeinschaftsfläche und der öffentlichen Auslegung  des Bebauungsplanes Kreuzstraße – 2. Änderung gemäß Baugesetzbuch zu. Der wenig genutzte Kinderspielplatz an der Weißenhornstraße soll demnächst mit 2 Doppelhäusern (I+D) und eine unmittelbar angrenzende Privatfläche mit einem Einzelhaus (I+D) bebaut werden. Der Der Erlös aus dem Grundstücksverkauf soll zur Ertüchtigung der weiterhin bestehenden Spielplätze dienen.

 

TOP 5: Bauantrag/Antrag auf Vorbescheid: Aufstockung des bestehenden EFH an der Zankenhausener Str. 10

Einstimmig signalisiert der Gemeinderat dem Antragsteller sein Einvernehmen hinsichtlich der angefragten Aufstockung des Bestandsgebäudes. Durch die Baumaßnahme erhöht sich die traufseitige Wandhöhe von 2,80 m auf 4,40 m.

 

TOP 6: Bauantrag/Nutzungsänderung im Teilbereich Obergeschoss von Seminarraum zu Unterkunft für 8 Asylsuchende im Linsenmannanwesen

Angesichts der noch zu erstellenden Brandschutz- und Standsicherheitsnachweise hinterfragen einige GR-Mitglieder das Verhalten des Landratsamtes als Genehmigungsbehörde.  S. Gangjee-Well versteht nicht, warum das Landratsamt, das dringend Unterkünfte für Asylsuchende benötigt,  der Gemeinde dennoch „Steine in den Weg legt“. R. Müller meint, man hätte schon 4.000 Euro für den Planer bezahlt, dazu kämen jetzt noch weitere 7.500 Euro für Brandschutz. Darüber hinaus wäre vermutlich ein zweites Gutachten wegen des Vier-Augen-Prinzips nötig, das die Gesamtkosten auf ca. 25.000 Euro hochtreiben würde.  G. Müller sieht das Landratsamt in der Pflicht: Dieses müsse jetzt dafür sorgen, dass Baufachleute das Gebäude vor Ort auf eine entsprechende Eignung prüfen. Zum Vorschlag von BGM Keller, den Bauplan ohne die genannten Nachweise im Landratsamt vorzulegen und die Stellungnahme der Genehmigungsbehörde abzuwarten, ist sich der Gemeinderat nicht ganz schlüssig. V. Schmitt meint, Brandschutz  sei bei Asylantenunterkünften ein sehr sensibles Thema. Es spräche vielleicht auch dafür, dass dieser Raum eben nicht für Asylbewerber geeignet sei. Gegebenenfalls müsse man sich überlegen, vom Gesamtvorhaben Abstand zu nehmen.

 

Für den Vorschlag des Bürgermeisters votiert der Gemeinderat mit 11:4 Stimmen.

 

TOP 8: Bauantrag/Errichtung einer Kapelle nähe Am Malerwinkel 24

Dem Wunsch eines Ehepaares aus Zankenhausen, am Ende des Feldwegs (Fortsetzung der Straße Am Malerwinkel) auf einer Fläche von 10,5 m² eine Holzkapelle zu errichten entspricht der Gemeinderat einstimmig.

 

TOP 9: Bauantrag/Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses zu einem Doppelhaus und Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Zugspitzstr. 11

Der Bauantrag sieht den Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses zum Doppelhaus und den Neubau eines Doppelhauses in der Tiefe des Grundstückes vor. Die GFZ für die Baumaßnahme liegt bei 0,49.

Auf Vorschlag des BGM ermöglicht der Gemeinderat einem unmittelbar betroffenen Anlieger die persönliche Stellungnahme zu dem genannten Bauvorhaben: Hr. Siegert verweist auf seinen bei der Bürgerversammlung am 16. April verlesenen offenen Brief und beklagt die massive Bebauung bzw. starke Verdichtung im betroffenen Baugebiet. Türkenfeld stehe jetzt am Scheideweg: Bisher gab es eine eher lockere Bebauung, es herrsche ein dörflicher Charakter vor. Eine zu starke Verdichtung würde auf Kosten der Lebensqualität gehen. Wie Hr. Thalmayr (siehe TOP 1) sieht er einen möglichen Präzedenzfall und warnt vor steigenden Baulandpreisen aufgrund der zunehmenden Aktivitäten von Bauträgern. Dies könne dazu führen, dass sich Einheimische über kurz oder lang nichts mehr leisten können.

 

Der BGM erklärte, dass der ursprünglich vorhandene Bebauungsplan, der eine maximale GFZ von 0,40 vorsah, auf Anraten des LRA und Beschluss des GR 2006 aufgehoben wurde. Dadurch sollte eine zweite Baureihe für Kinder zukünftige Bauwerber ermöglicht werden.

 

Die GR-Mitglieder S. Gangjee-Well und R. Müller geben zu bedenken, dass der „Aufhänger“ für die Diskussion zwar nur ein einzelnes Grundstück sei, es aber insgesamt um ein sehr großes Gebiet in Türkenfeld gehe. Ein vereinfachter Bebauungsplan für das gesamte Gebiet wäre sinnvoll: Eine behutsame Nachverdichtung sei wichtig, muss aber von der Gemeinde gesteuert werden. R. Müller hat indes bezüglich der Planungskosten Bedenken, die S. Gangjee-Well mit dem Argument, die zukünftige sinnvolle Entwicklung Türkenfelds müsse der Gemeinde „es Wert sein“, zu entkräften versucht. Die Kollegen S. Schneller und M. Uhlemann (beide Freie Wähler) sind auch dafür, keinen evtl. Präzedenzfall zu schaffen. Frau Uhlemann gibt in diesem Zusammenhang die Ansichten des für die Planung der Dorferneuerung zuständigen Architekten Otto Kurz und des Ansprechpartners beim regionalen Planungsverbandes, Hr. Martin wieder: Beide, Kurz und Martin  seien sich einig, dass der § 34 BauGB (Einfügungsgebot - umliegende Bebauung) ein sehr „schwammiger“ Paragraph sei und die bauliche Entwicklung schnell aus dem Ruder laufen könne. Die Fachleute raten zum Erlass einer Veränderungssperre für das genannte Gebiet und die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um die Innenverdichtung vernünftig zu regeln. Die Steuerung der baulichen Entwicklung sei nicht nur Aufgabe einer Gemeinde, sondern deren Pflicht!

 

Der GR lehnt das Einvernehmen zum Bauantrag einstimmig ab und beschließt, in der nächsten Sitzung eine evtl. Veränderungssperre mit allen Konsequenzen  (Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes) zu diskutieren und gegebenenfalls diese zu Verabschieden.

                                                                                                                                                                        Stefan Zöllner